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VERHALTENSREGELN IM ARCHÄOLOGISCHEN PARK VIŽULA
Alle Besucher des Archäologischen Parks Vižula werden gebeten, die Verhaltensregeln einzuhalten und während des Aufenthalts im Park, das natürliche und Kulturerbe an diesem Fundort zu respektieren.
1. Für Autos und andere Kraftfahrzeuge ist der Einlass in den Park nicht gestattet.
2. Das Anlegen von Booten ist untersagt.
3. Es darf nicht gegrillt werden, und offenes Feuer oder irgendeine offene Flamme sind verboten.
4. Campen und Übernachten auf dem Parkgelände ist nicht erlaubt.
5. Um das Kulturerbe an diesem Fundort zu schützen, ist es untersagt, irgendwelche Gegenstände von der archäologischen Fundstelle (im Meer und an Land) auszugraben, zu beschädigen und mitzunehmen, sowie auf den Mauern zu springen sowie alle anderen Formen einer Zerstörung des Kulturerbes.
6. Im dem antiken Garten dürfen keine Pflanzen gepflückt oder aus ihm entwendet werden.
7. Abfälle dürfen unter keinen Umständen weggeworfen werden – weder ins Meer noch auf dem Land.
8. Besucher dürfen nur die gekennzeichneten Gebiete, Wege und Pfade betreten, die für die Besichtigung und den Besuch vorgesehen sind.
9. Hunde haben nur in Begleitung ihres Besitzers Zugang zum Park, und müssen während des Besuchs an der Leine gehalten werden.
10. Informationstafeln, Schilder, Spielgeräte, Ruheplätze, Bänke, Abfallkörbe und sonstige kommunale Einrichtungen dürfen nicht beschädigt werden.
11. Die Besucher des Parks haben sich während des Aufenthalts und der Besichtigung an die auf den Informationstafeln und anderen Beschilderungen im Park ausgewiesenen Anweisungen zu halten.
INFOPUNKT
Öffnungszeiten von 9 bis 13 Uhr und von 16 bis 21 Uhr in der Saison (ab 1. April bis 1. Oktober) jeden Tag, und außerhalb der Saison auf Anfrage. VR-Brillen können am Infopunkt ausgeliehen werden.
Das gesamte Gebiet des Archäologischen Parks Vižula steht unter Videoüberwachung.
Genießen Sie die natürlichen und kulturellen Schönheiten des Parks, und entdecken Sie die antike Vergangenheit von Vižula!